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   LSG Bayern, 31.05.2016 - L 6 R 685/15   

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https://dejure.org/2016,14288
LSG Bayern, 31.05.2016 - L 6 R 685/15 (https://dejure.org/2016,14288)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31.05.2016 - L 6 R 685/15 (https://dejure.org/2016,14288)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - L 6 R 685/15 (https://dejure.org/2016,14288)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Renten; Berücksichtigung weiterer Kindererziehungszeiten; Gewöhnlicher Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik; Reichweite der Amtsermittlungspflicht; Verfassungskonformität des § 307d SGB VI; Berücksichtigung weiterer Kindererziehungszeiten in der ...

  • rewis.io

    Mütterrente - Übergangsregelung im Rentenpaket 2014 verfassungsgemäß

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung weiterer Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung; Verfassungsmäßigkeit des pauschalen Abstellens auf die Anrechnung einer Kindererziehungszeit im zwölften Kalendermonat nach dem Monat der Geburt als Anspruchsvoraussetzung für die ...

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung weiterer Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 590
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2016 - L 6 R 685/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf der Gesetzgeber den Bedürfnissen der Massenverwaltung durch generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen Rechnung tragen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.05.2005, Az.: 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98, 1 BvR 2144/98, 1 BvR 2300/98 m. w. N.; Diel in: Hauck/Noftz, SGB, 04/15, § 307d SGB VI, Rn. 9).
  • BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtanerkennung von

    Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2016 - L 6 R 685/15
    Dies gilt umso mehr, als Kindererziehungszeiten einen sozialen Ausgleich ohne entsprechende Gegenleistung des Versicherten in Form von Versicherungsbeiträgen darstellen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11.01.2016, 1 BvR 1687/14 m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2016 - L 7 R 3102/15
    Auch die ab dem 1. Juli 2014 in Kraft getretene Neuregelung durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz verstößt zur Überzeugung des Senats nicht gegen Bestimmungen des GG (so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 31. Mai 2016 - L 6 R 685/15 - (juris Rdnr. 21); LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2015 - L 13 R 3670/15 - und Urteil vom 21. September 2015 - L 10 R 1088/15 - (beide www.sozialge-richtsbarkeit.de); s. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juni 2015 - L 11 R 1560/14 - (www.sozialgerichtsbarkeit.de)), zumal § 307d Abs. 1 SGB VI aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität in Abweichung zu § 56 SGB VI und zugunsten der Versicherten bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der Norm gerade von einer Prüfung dahingehend entbindet, ob der Versicherte das Kind in seinem zweiten Lebensjahr tatsächlich erzogen hat und ob die Erziehungsleistung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist (Körner in Kasseler Kommentar, § 307d SGB VI Rdnr. 4, Stand: Juni 2015).

    Das Bayerische LSG hat zur Verfassungsmäßigkeit des § 307d SGB VI in seinem Beschluss vom 31. Mai 2016 (a.a.O.) ausgeführt: "Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf der Gesetzgeber den Bedürfnissen der Massenverwaltung durch generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen Rechnung tragen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.05.2005, Az.: 1 BvR 368/97, 1 BvR 1304/98, 1 BvR 2144/98, 1 BvR 2300/98 m.w.N.; Diel in: Hauck/Noftz, SGB, 04/15, § 307d SGB VI, Rn. 9).

  • LSG Bayern, 15.02.2017 - L 1 R 310/15

    Rentenhöhe - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

    Denn nach der für jüngere, noch nicht im Rentenbezug stehende Frauen geltenden Regelung in § 249 SGB VI werden Entgeltpunkte für die auf zwei Jahre verlängerte Kindererziehungszeit, soweit sie mit für denselben Zeitraum erworbenen anderen Entgeltpunkten, insbesondere für Erwerbstätigkeit, zusammentreffen, nur bis zur Höchstgrenze des § 70 Abs. 2 Satz 2 SGB VI i.V.m. Anlage 2b zum SGB VI rentenwirksam berücksichtigt, während der nach § 307d Abs. 1 SGB VI für jedes Kind zu berücksichtigende zusätzliche Entgeltpunkt auch beim Zusammentreffen mit anderen rentenrechtlich relevanten Zeiten nicht gekürzt bzw. gekappt wird (zur Zulässigkeit dieser Besserstellung vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 31.05.2016 - L 6 R 685/15 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2018 - L 2/12 R 221/16
    Verfassungsrechtliche Bedenken sind - wie der Senat schon mehrfach entschieden hat (vergleiche zum Beispiel Urteil des erkennenden Senats vom 20. Juni 2017, L 2 R 175/17, veröffentlicht in juris) - nicht ersichtlich (vgl. auch den bereits vom Sozialgericht herangezogenen Beschluss des Bayerischen Landessozialgericht vom 31. Mai 2016 - L 6 R 685/15 -, NZS 2016, 590).
  • LSG Bayern, 06.12.2017 - L 6 R 38/17

    Voraussetzungen der Berücksichtigung von in der Schweiz zurückgelegten Zeiten der

    Die hierbei leitenden Überlegungen, mit einer Anknüpfung an bereits im Versicherungsverlauf enthaltene Daten die reibungslose Umsetzung der Einbeziehung auch des Rentenbestandes in die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 innerhalb der Rentensystematik ohne weitere Sonderregelungen zu gewährleisten und Schwierigkeiten bei der Ermittlung der tatsächlichen Erziehungsverhältnisse im regelmäßig weit zurückliegenden zweiten Lebensjahr des Kindes zu vermeiden (vgl. Gesetzesbegründung, BT-DRS 18/909, S. 15, 24), stehen zur Überzeugung des Senats im Einklang mit den vom Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) eingeräumten Gestaltungsspielraum (vgl. Beschluss des Senats vom 31.05.2016, Az. L 6 R 685/15; SG Berlin, Urteil vom 29.06.2015, Az,: S 17 R 473/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2017 - L 2 R 175/17

    Rentenversicherung

    Verfassungsrechtliche Bedenken sind nicht ersichtlich (vgl. im gleichen Sinne auch den bereits vom Sozialgericht herangezogene Beschluss des Bayerischen Landessozialgericht vom 31. Mai 2016 - L 6 R 685/15 -, NZS 2016, 590).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2017 - L 2 R 267/16
    3. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vorstehend erläuterten gesetzlichen Vorgaben sind - wie bereits das SG zutreffend ausgeführt hat - nicht ersichtlich (vgl. im gleichen Sinne auch Beschluss des Bayerischen Landessozialgericht vom 31. Mai 2016 - L 6 R 685/15 -, NZS 2016, 590).
  • SG Wiesbaden, 10.08.2017 - S 11 R 268/15
    Das Gericht folgt insoweit den Ausführungen des Bayrischen Landessozialgerichts im Beschluss vom 31.5.2016 (L 6 R 685/15) - juris, und macht sich diese zu eigen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2017 - L 2 R 587/16
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vorstehend erläuterten gesetzlichen Vorgaben sind - wie bereits das SG zutreffend ausgeführt hat - nicht ersichtlich (vgl. im gleichen Sinne auch Beschluss des Bayerischen Landessozialgericht vom 31. Mai 2016 - L 6 R 685/15 -, NZS 2016, 590), so dass die hilfsweise beantragte Vorlage an das Bundesverfassungsgericht ebenfalls nicht in Betracht kommt.
  • SG Hannover, 27.07.2016 - S 14 R 1127/14
    Insoweit schließt sich das Gericht der Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 31. Mai 2016 Az. L 6 R 685/15 an.
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